Ein hohes Bußgeld für das Fehlen eines Geschwindigkeitbegrenzers
Sonntag, den 16. November 2008Für den täglichen Weg zur Arbeit müssen viele Menschen sehr lange Strecken zurücklegen. Diese führen sie oft über die zahlreichen, deutschen Autobahnen, auf denen sie sich die vorhandenen Fahrspuren mit den LKW-Fahrern teilen müssen. Wer ein wenig über die Situation dieser Fahrer informiert ist weiß, dass deren Fahrzeuge mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgestattet sein müssen. Diese Begrenzer machen ein Überschreiten einer bestimmten Geschwindigkeit unmöglich. Alle Laster ab einem bestimmten Baujahr müssen diesen Begrenzer haben.
Wird bei einer Kontrolle das Fehlen dieses Geschwindigkeitsbegrenzers festgestellt, werden saftige Bußgelder fällig. Der Bußgeldkatalog sieht in solch einem Fall eine saftige Geldbuße vor - und zwar für den Fahrer ebenso wie für den Halter. Letztere Person ist laut dem Bußgeldkatalog mit einem höheren Bußgeld dabei, als der der mit diesem Fahrzeug gefahren ist. Während der Eine mit 150,- Euro rechnen muss, sind es bei dem Anderen lediglich 100,- Euro und bei beiden werden in Flensburg drei Punkte in der Kartei vermerkt.